Unternehmerseminar

Spezialseminar für Fuhrparkbetreiber

Smart Tachograph Version 2: Neue Pflichten, wichtige Fristen und entscheidendes Praxiswissen für Fuhrparkverantwortliche

Seit dem 21.08.2023 ist der Smart Tachograph Version 2 (Smart Tacho 2) verpflichtend. Für den grenzüberschreitenden Verkehr gilt inzwischen: Fahrten sind nur noch mit dem Smart Tacho 2 zulässig.

Ab dem 01.07.2026 folgt der nächste große Schritt: Dann wird der Smart Tacho 2 auch für zahlreiche LCVs (Light Commercial Vehicles) zur Pflicht. Unternehmen, die hier nicht vorbereitet sind, riskieren Bußgelder, Kontrollprobleme und unnötige Ausfallzeiten.

Fundiertes Wissen statt gefährlicher Mythen

Unser in Deutschland einmaliges Praxisseminar für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark (Bus oder LKW) sowie verantwortliche Personen vermittelt umfassendes, herstellerübergreifendes Know-how zu allen digitalen Fahrtenschreibern, die aktuell im Einsatz sind.

Das erwartet Sie im Seminar

  • Vollständige und praxisnahe Behandlung aller digitalen Fahrtenschreiber
  • Rechtssichere Umsetzung der Unternehmerpflichten nach EU- und nationalem Recht
  • Vertiefte Analyse digitaler Tachodaten mit Hintergrundwissen, das keine Software erkennen kann
  • Erkennen von Fehlern, Manipulationen und Risiken, bevor sie zu Bußgeldern führen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für den täglichen Fuhrparkbetrieb

Ihr Mehrwert

Sie gewinnen echte Handlungssicherheit, vermeiden unnötige Risiken und stärken die Compliance Ihres Unternehmens nachhaltig. Statt sich auf Mythen oder Halbwissen zu verlassen, treffen Sie Entscheidungen auf Basis fundierter Expertise.

 

Praxisworkshop für mehr Know-how

Wenn Sie Ihre Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften ständig aktualisieren, vermeiden Sie Bußgelder und eine schlechte Risikoeinstufung.

Obwohl das Fahrpersonalrecht sehr komplex ist, lernen Unternehmer, Disponenten und Verkehrsleiter in dem eigens für diese Zielgruppe entwickelten Praxisseminar alles, was sie im Bereich Fahrpersonalrecht / digitale Fahrtenschreiber für Ihren Alltag wissen müssen. Dies gelingt durch eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis mit bis zu 100 Trainingsgeräten inklusive viele hundert Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten)

Glauben Sie nur, was Sie selbst sehen!

Hervorzuheben ist, dass sämtliche Aussagen im Seminar durch Rechtsgrundlagen oder Demonstrationen an den Geräten belegt, Mythen auf gleiche Weise widerlegt werden. Der zukünftige Smart Tacho Version 2 spielt auch bei der Änderung zur Berechnung der Risikoeinstufung des Unternehmens durch die Aufsichtsbehörden eine wichtige Rolle!

Vermeiden Sie den Konflikt mit den Aufsichtsbehörden durch nachhaltige Fortbildung!

Termine und schnelle Online Anmeldung

Spezialseminar für Fuhrparkbetreiber - Smart Tacho | Pflichten | Lösungen

11.06.2026 in 78532 Tuttlingen

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LBO: Rechtssicherheit im Fahrpersonalrecht - Spezialseminar für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten

06.08.2026 in 80992 München

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Spezialseminar für Fuhrparkbetreiber - Smart Tacho | Pflichten | Lösungen

02.09.2026 in 34123 Kassel

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Spezialseminar für Fuhrparkbetreiber - Smart Tacho | Pflichten | Lösungen

22.10.2026 in 75181 Pforzheim

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Spezialseminar für Fuhrparkbetreiber - Smart Tacho | Pflichten | Lösungen

01.12.2026 in 78532 Tuttlingen

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Inhalte der Schulung - gilt auch als Weiterbildung nach dem BKrFQG

  • Grenzüberschreitender Verkehr: Smart Tachograph V 2
  • Welche neuen Pflichten bringt der Smart Tacho 2 mit sich?
  • Übermittlung der Lenk- und Ruhezeiten vs. Datenschutz (Livevorführung)
  • Livevorführung der Fernabfrage durch die Polizei
  • Livevorführung Grenzübertritt mit Smart Tacho 2
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten | Haftungsrisiko des Unternehmers
  • Alle relevanten Änderungen der Vorschriften
  • Das ordnungsgemäße Auswerten/Analysieren von Fahrerkarten und Massenspeicher
  • Die Änderungen beim Risikoeinstufungssystem
  • Besonderheiten der verschiedenen Generationen von Fahrtenschreiberkarten
  • Konfigurationsmöglichkeiten am Fahrtenschreiber mit der Unternehmenskarte
  • Unternehmenssperre und die Pflicht i.V.m. Mietfahrzeugen
  • Aufzeichnungen auf den Karten und im Tacho
  • Neuigkeiten aus Brüssel zum Nachtrag und dem Ersatz der Bescheinigung
  • Nachtragspflicht gemäß § 20 FPersV
  • Definition Arbeitszeit und Bereitschaftszeit
  • Einstellen der Aktivitäten - manuell oder automatisch?

Mythen oder Wahrheit: Glauben Sie nur, was Sie selbst sehen!

  • Die Polizei kann alles beim Vorbeifahren auslesen...
  • Ereignis, z.B. Geschwindigkeit zu hoch
  • Neue Ausnahme Artikel 12
  • Ausnahme Privatfahrt
  • Vorteil Minutenregelung
  • Mitführpflicht der Fahrerkarte
  • Werkstatt und Überführungsfahrten
  • Out of Scope
  • Fähre-/Zug-Regelung
  • Mögliche Aufzeichnung des Nebenantriebs etc.
  • und vieles mehr...

Schwerpunkte im Praxisteil

  • Umgang mit Fahrer- und Unternehmenskarten
  • Einstellungsmöglichkeiten mit der Unternehmenskarte
  • Nachträge für verschiedene Situationen erfassen
  • Nachtrag im gemischten Einsatz (andere Tätigkeiten etc.)
  • Dokumentation auf Ausdrucken
  • Unternehmenssperre einrichten/kontrollieren
  • Ausdruck auf Papier (Druckerhandling) und Lesen des Papierausdruckes
  • Einstellung personenbezogener Daten

Exklusive Ausstattung: Das gibt es nur bei uns!

Es stehen bis zu 100 Digitale Kontrollgeräte (Digitale Tachos) und mehr als 600 Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten) zur Verfügung.

Natürlich auch die Smart Tachos Version 2!

  • Mehr als 100 Trainingsgeräte aller Hersteller und Generationen inkl. Smart Tachograph 1 und natürlich auch Version 2
  • Mehr als 600 Trainingskarten für ausgiebige Praxisübungen.
  • NUR bei uns: LIVE-Vorführung DSRC und ITS. Wenn Ihnen diese Begriffe nichts sagen, dann ist es umso wichtiger, bei unserem Seminar teilzunehmen!

Was unterscheidet uns von anderen?

  • Zunächst einmal die Qualifikation - siehe Informationen zu den Referenten ganz unten.
  • Fachbuchautor "Digitale Fahrtenschreiber von A-Z in der 7. Auflage
  • Aus der Praxis für die Praxis: Mehr Praxisbezug geht nicht.
  • Hoher Praxisanteil als Erfolgsrezept für einen nachhaltigen Lernerfolg.
  • Fundierte Kenntnisse der Rechtslage als Mitglied des EU-Tachographenforums und weiterer Arbeitsgruppen.
  • Vorträge bei der EU-Kommission in Brüssel.
  • Sachverständigentätigkeit vor Gericht und bei Polizeikontrollen.
  • Workshops "Fahrpersonalrecht" für Aufsichtsbehörden und Polizei.
  • Durchführung von KompetenzWorkshops für Profis

Nicht vergessen:

Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind als „sehr schwere Verstöße“ bewertet – Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung, sowie Punkt 17: fehlender Nachtrag. Drei „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) werden zu einem „schwersten Verstoß“ und können somit zum Entzug der Genehmigung führen. Inzwischen wurde auch die fehlende Eingabe des Landes als SI, als schwerer Verstoß eingestuft.

Nach einer Statistik des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) sind knapp 75 % aller Verstöße auf das Fahrpersonalrecht und davon wiederum ca. 70 % auf Fehler bei der Bedienung der Kontrollgeräte und bei den Nachweispflichten zurückzuführen!

Welchen Mehrwert eine solche Schulung bringt, können Sie dem Bericht der OMNIBUSREVUE entnehmen.

Die Referenten

Seien Sie dabei, bei einer spannenden Weiterbildung mit einer exklusiven Mischung aus Theorie und Praxis. Einer unserer erfahrenen Experten gibt Ihnen auch während der Praxis wertvolle Unterstützung. Erleben Sie bei uns, was Sie sonst nur erzählt bekommen!

Olaf Horwarth

Zertifizierter Sachverständiger

  • Aktives Mitglied und Referent im EU-Fahrtenschreiberforum
  • Mitglied und Referent in der Enforcement Working Group der EU
  • Personenzertifizierter Sachverständiger für Fahrpersonalrecht und Digitale Fahrtenschreiber für Gerichte und bei Polizeikontrollen
  • Gastdozent Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
  • Autor verschiedener Publikationen (siehe unten)
  • Berufserfahrungen aus leitenden und geschäftsführenden Positionen in unterschiedlichen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr)
  • Anerkannte Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in 15 Bundesländern und teilweise in Österreich

Jürgen Fortenbacher

Zertifizierter Sachverständiger

  • Gründer und langjähriger Geschäftsführer einer der ersten BKF-Ausbildungsstätten im Bereich Bodensee-Oberschwaben
  • Trainer und Berater für Verkehrsunternehmen
  • Seit mehr als 18 Jahren mit dem Digitalen Tacho befasst
  • Mehr als 35 Jahre Berufserfahrung in der Verkehrsbranche (Fahrer - Disponent - Trainer)
  • Geschäftsführer Tacho-Institut JF GmbH
  • Zertifizierter Sachverständiger für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber