Mit Hygienekonzept zu Ihrer Sicherheit

Rechtssicherheit für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten

- Pflichten, Risiken und Lösungen für Fuhrparkbetreiber im Güter- oder Personenverkehr -

Neue (Sozial-)Vorschriften | Smart Tachograph Version 2 | EU-Formblatt | Neue Berechnung der Risikoeinstufung | EU-Führerscheine

Die Auswirkungen des sogenannten Mobility Package 1 der EU sind fortlaufend präsent. Seit dem 21.08.2023 ist der Smart Tachograph Version 2 vorgeschrieben. Auch die Pflicht zur Umrüstung auf den neuen Smart Tacho wurde erheblich verkürzt. Vermeiden Sie Bußgelder durch fundierte Kenntnisse statt Mythen! In dem in Deutschland einmaligen Praxisseminar für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark (Bus oder LKW) sowie verantwortliche Personen in diesen Betrieben, werden sämtliche auf dem Markt befindliche digitale Fahrtenschreiber sowie alle relevanten Änderungen der Sozialvorschriften umfassend behandelt. Auch die komplexe Thematik „ausländische Fahrerlaubnisse“ wird den Teilnehmern erläutert, denn das Risiko für den Halter und Unternehmer ist immens und kann zum Entzug der Genehmigung führen.

Wenn Sie Ihre Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften ständig aktualisieren, vermeiden Sie Bußgelder und eine schlechte Risikoeinstufung. Obwohl das Fahrpersonalrecht sehr komplex ist, lernen Unternehmer, Disponenten und Verkehrsleiter in dem eigens für diese Zielgruppe entwickelten Praxisseminar alles, was sie im Bereich Fahrpersonalrecht / digitale Fahrtenschreiber für Ihren Alltag wissen müssen. Dies gelingt durch eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis mit bis zu 100 Trainingsgeräten inklusive viele hundert Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten)

Glauben Sie nur, was Sie selbst sehen! Hervorzuheben ist, dass sämtliche Aussagen im Seminar durch Rechtsgrundlagen oder Demonstrationen an den Geräten belegt, Mythen auf gleiche Weise widerlegt werden. Der zukünftige Smart Tacho Version 2 spielt auch bei der Änderung zur Berechnung der Risikoeinstufung des Unternehmens durch die Aufsichtsbehörden eine wichtige Rolle! Daher: Weiterbildung bringt Sie weiter!

Inhalt der Schulung - gilt auch als Weiterbildung nach dem BKrFQG

Inhalt der Schulung

  • Die neue Umrüstpflicht auf den Smart Tachograph V2
  • Welche neuen Pflichten bringen die neuen Fahrtenschreiber mit sich?
  • Liveabfrage der Lenk- und Ruhezeiten vs. Datenschutz
  • Livevorführung der Fernabfrage durch die Polizei
  • NEU seit 02.02.2022: Besonderheit beim Grenzübertritt. Welcher Tacho macht was automatisch?
  • Fahrer- und Unternehmerpflichten | Haftungsrisiko des Unternehmers
  • Alle relevanten neuen Vorschriften - Mobility Package 1
  • Tipps für das ordnungsgemäße Auswerten/Analysieren von Fahrerkarten und Massenspeicher
  • Die Änderungen beim Risikoeinstufungssystem
  • Lenk- und Ruhezeiten - Fragen aus der Praxis
  • Info über die Fahrtenschreiberkarten
  • Aufbau des digitalen Kontrollgerätes
  • Einstellmöglichkeiten am Fahrtenschreiber mit der Unternehmenskarte
  • Unternehmenssperre und Mietfahrzeuge
  • Aufzeichnungen auf den Karten und im Tacho
  • Neuigkeiten aus Brüssel zum Nachtrag
  • Nachtragspflicht gemäß § 20 FPersV
  • Definition Arbeitszeit und Bereitschaftszeit
  • Einstellen der Aktivitäten - manuell oder automatisch?
  • !!! Fallstrick ausländische Führerscheine - Halterhaftung!!!

Mythen oder Wahrheit und Praxisschwerpunkte

Mythen oder Wahrheit: Glauben Sie nur, was Sie selbst sehen!

  • Die Polizei kann alles beim Vorbeifahren auslesen...
  • Ereignis, z.B. Geschwindigkeit zu hoch
  • Neue Ausnahme Artikel 12
  • Ausnahme Privatfahrt
  • Vorteil Minutenregelung
  • Mitführpflicht der Fahrerkarte
  • Werkstatt und Überführungsfahrten
  • Out of Scope
  • Fähre-/Zug-Regelung
  • Aufzeichnung der Drehzahl
  • Mögliche Aufzeichnung des Nebenantriebs etc.
  • und vieles mehr

Schwerpunkte im Praxisteil

  • Umgang mit Fahrer- und Unternehmenskarten
  • Einstellungsmöglichkeiten mit der Unternehmenskarte
  • Nachträge für verschiedene Situationen erfassen
  • Nachtrag im gemischten Einsatz (analog/digital, andere Tätigkeiten etc.)
  • Dokumentation auf Ausdrucken
  • Unternehmenssperre einrichten/kontrollieren
  • Ausdruck auf Papier (Druckerhandling) und Lesen des Papierausdruckes
  • Einstellung personenbezogener Daten

Hierfür stehen bis zu 100 Digitale Kontrollgeräte (Digitale Tachos) und mehr als 600 Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten) zur Verfügung. Natürlich auch die Smart Tachos Version 2!

Was unterscheidet uns von anderen?

Was unterscheidet uns von anderen?

  • Zunächst einmal die Qualifikation - siehe Informationen zu den Referenten ganz unten.Mythos
  • Hoher Praxisanteil als Erfolgsrezept für einen nachhaltigen Lernerfolg.
  • Fundierte Kenntnisse der Rechtslage als Mitglied des EU-Tachographenforums und weiterer Arbeitsgruppen.
  • Vorträge bei der EU-Kommission in Brüssel.
  • Sachverständigentätigkeit vor Gericht und bei Polizeikontrollen.
  • Workshops zum Fahrpersonalrecht für Aufsichtsbehörden und Polizei.
  • Mehr als 100 Trainingsgeräte aller Hersteller und Generationen inkl. Smart Tachograph 1 und 2
  • Mehr als 600 Trainingskarten für ausgiebige Praxisübungen.
  • NUR bei uns: LIVE-Vorführung DSRC und ITS. Wenn Ihnen diese Begriffe nichts sagen, dann ist es umso wichtiger, bei unserem Seminar teilzunehmen!

Nicht vergessen:

Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind als „sehr schwere Verstöße“ bewertet – Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung, sowie Punkt 17: fehlender Nachtrag. Drei „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) werden zu einem „schwersten Verstoß“ und können somit zum Entzug der Genehmigung führen. Inzwischen wurde auch die fehlende Eingabe des Landes als SI, als schwerer Verstoß eingestuft.

Nach einer Statistik des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) sind knapp 75 % aller Verstöße auf das Fahrpersonalrecht und davon wiederum ca. 70 % auf Fehler bei der Bedienung der Kontrollgeräte und bei den Nachweispflichten zurückzuführen!

Rechtsprechung, die die Genehmigung kosten kann:

“[...], im Übrigen ist immer auf vorsätzliches Handeln zu schließen, wenn es der Unternehmer über einen längeren Zeitraum unterlässt, seine Fahrer über die Vorschriften zu belehren und zu deren Einhaltung anzuhalten.“
Beschluss des BayOLG vom 13.06.1989 Az: 3 Ob OWi 61/89 und vom 30.12.1990 Az: 3 Ob OWi 141/90

Der Unternehmer kann nur dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er das Erforderliche und Zumutbare getan hat, um neue Verstöße zu verhindern, […].
KG Berlin, Beschluss vom 26. August 1985 – 3 Ws (B) 101/85

§ 130 OWiG:
Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt [...], handelt ordnungswidrig

Schulungsorte / -termine

Datum Ort Anmeldeinformationen
22.02.2024 42285 Wuppertal AUSGEBUCHT
27.02.2024 40754 Langenfeld - Schwerpunkt Personenverkehr!!! AUSGEBUCHT
28.02.2024 40754 Langenfeld - Schwerpunkt Personenverkehr!!! AUSGEBUCHT
14.03.2024 86706 Weichering Details und Anmeldeformular
15.04.2024 I-39020 Marling (Südtirol) Details und Anmeldeformular
24.04.2024 68309 Mannheim Details und Anmeldeformular
16.05.2024
78234 Engen
Details und Anmeldeformular

Welchen Mehrwert eine solche Schulung bringt, können Sie dem Bericht der OMNIBUSREVUE entnehmen.

Die Referenten

Olaf Horwarth - zertifizierter Sachverständiger

Olaf Horwarth

  • Aktives Mitglied und Referent im EU-Fahrtenschreiberforum
  • Mitglied und Referent in der Enforcement Working Group der EU
  • Personenzertifizierter Sachverständiger für Fahrpersonalrecht und Digitale Fahrtenschreiber für Gerichte und bei Polizeikontrollen
  • Gastdozent Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
  • Autor verschiedener Publikationen (siehe unten)
  • Berufserfahrungen aus leitenden und geschäftsführenden Positionen in unterschiedlichen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr)
  • Anerkannte Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in 15 Bundesländern und teilweise in Österreich

Jürgen Fortenbacher - zertifizierter Ausbilder

  • Gründer und langjähriger Geschäftsführer einer der ersten BKF-Ausbildungsstätten im Bereich Bodensee-Oberschwaben
  • Trainer und Berater für Verkehrsunternehmen
  • Seit mehr als 18 Jahren mit dem Digitalen Tacho befasst
  • Mehr als 35 Jahre Berufserfahrung in der Verkehrsbranche (Fahrer - Disponent - Trainer)
  • Geschäftsführer Tacho-Institut JF GmbH
  • Zertifizierter Ausbilder für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber